Allgemeine Geschäftsbedingungen: Dauercamper / Saisoncamper

  1. Betreiber/ Vermieter

Camping–Altschmiede GmbH, Altschmiede1, 54669 Bollendorf  im Folgenden auch als „Vermieter“ bezeichnet.

Geschäftsführer: Carlo Richard

Adresse:

Camping–Altschmiede GmbH, Altschmiede 1, 54669 Bollendorf

Tel.: 0049(0)6526-375

Email: Info@camping-altschmiede.de

  1. Bankverbindung

Kreissparkasse Bitburg- Prüm

Kontoinhaber: Camping-Altschmiede GmbH

IBAN: DE19 5865 0030 0008 0686 94

BIC: MALADE51BIT

 

Anwendungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf den Dauer- Saisoncampingplatz und die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die durch Camping–Altschmiede GmbH erbracht werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird jetzt schon widersprochen.

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.camping-altschmiede.de abrufen und ausdrucken.

Mietobjekt:

Als Dauer- oder Saisonplatz gekennzeichneter Platz auf dem Campingplatz Altschmiede

Mietzeit und deren Beendigung

Die Mietzeit für den Dauerplatz beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Für den Saisonplatz beginnt die Mietzeit vom 01. April und endet am 15. September (befristeter Vertrag) des gleichen Jahres. Sollte der Saisoncamper, unerheblich aus welchen Gründen, später als Vertragsbeginn anreisen und oder vor Vertragsende abreisen. wird dadurch der Standpreis nicht ermäßigt. Wird das Mietverhältnis für den Dauerplatz nicht zum 31. Dezember unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert sich die Mietzeit jedes Mal um 12 Monate. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und hat schriftlich zu erfolgen. Mit Verkauf des Wohnwagens an einen Dritten erlischt automatisch der Mietvertrag und der Wohnwagen muss vom Platz entfernt werden es sei denn der Vermieter macht mit dem Käufer einen neuen Mietvertrag. Der Verkauf des Wohnwagens ist dem Vermieter 3 Monate vorher anzukündigen. Eine Kopie des Verkauf-/Kauf-Vertrages ist dem Vermieter vorzulegen. Der Wohnwagen darf nicht über den tatsächlichen Wert des Wohnwagens verkauft werden, da dann davon auszugehen ist, dass der Platz mit verkauft wird. Der Vermieter kann dann den Mieter auffordern den Wohnwagen direkt vom Platz zu entfernen um ihn außerhalb des Campingplatzes zu verkaufen.
Kommt der Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nach kann der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Der Mieter kann gegen Begleichung seiner Schulden den Wohnwagen wieder auslösen. Sollte der Mieter sich nicht mehr beim Vermieter melden und mehr als ein Jahr nicht mehr auf dem Campingplatz erscheinen wird die Räumung, eventuelle Verschrottung oder der Abtransport dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann nach einer ordentlichen Kündigung, ohne Angaben von Gründen, vom Mieter verlangen den Wohnwagen fristgerecht vom Platz zu entfernen.

Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen:

  1. a) wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des gemieteten Platzes fortsetzt.
    b) der Mieter oder eine Person, die zu seinem Hausstand gehört, oder der er den Gebrauch des Mietplatzes überlassen hat, gegen die Gebote der Sitte und des Anstands verstößt und trotz Abmahnung des Vermieters dies weiterhin fortsetzt.
    c) der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten oder Teilen davon länger als einen Monat in Verzug ist. Der Verzug tritt am Fälligkeitstermin ohne weitere Mahnung ein.

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, oder Selbstaufgabe des Mieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Stellplatz nicht oder nicht für die volle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.

Übergabe der Mietsache nach Beendigung

Die Mietsache ist zum Ende des Vertrages ordnungsgemäß, vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen. Bei der Entfernung verlegter Gehwegplatten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Vermieter darf den Platz sofort nach der endgültigen Räumung durch den Mieter neu vermieten, auch wenn die vertragliche Mietzeit noch nicht abgelaufen ist. Dem Mieter erwachsen daraus keine Ansprüche. Die Vorschrift aus Paragraph 568 BGB finden keine Anwendung.

Räumt der Mieter entgegen seiner Verpflichtung den Stellplatz nicht oder nicht vollständig, befindet er sich in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, falls der Mieter trotz Aufforderung seinen Wohnwagen nicht abholt, diesen freihändig unter Ausschluss der grundsätzlich gelten Pfandvorschriften zu verwerten. Bis zur endgültigen Erfüllung seiner Ansprüche steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Mitwirkungspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet unaufgefordert alle Besucher, alle Änderung den Stellplatz betreffend und Änderungen der Adresse und/oder der Telefonnummer dem Vermieter mitzuteilen.

Campingsaison

Die Campingsaison beginnt am 01.04. und endet am 31.10. eines jeden Jahres.
In der Zeit vom 01.11 bis 31.03 eines jeden Jahres ist der Campingplatz geschlossen. Es finden dann auch keine Serviceleistungen und Winterdienste statt. Die Saison eines Saisonplatzes beginnt am 01. April und endet am 15 September. Der Mieter eines Saisonplatzes ist verpflichtet sich bei der Anreise im Büro zu melden und sich bei der Abreise wieder abzumelden. Bleibt er länger als vertraglich vereinbart werden ab dem 1. Tag nach Vertragsablauf die Tagesgebühren fällig.

Mietpreis , Nebenkosten und Fälligkeit der Zahlung

Der Jährliche Mietpreis hängt an der Rezeption aus oder ist der Homepage zu entnehmen. Mieterhöhungen werden durch Aushang an der Rezeption oder im Internet mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. In der Miete sind die Nebenkosten, Steuern und sonstige Abgaben nicht enthalten. Diese werden nach Verbrauch oder Pauschal berechnet. Sollte ersichtlich sein, dass die Pauschale vom tatsächlichen Verbrauch abweicht kann jederzeit eine Zählerabrechnung durch den Vermieter erfolgen. Ein Umstecken des Stromanschlusses um den Stromverbrauch auf dem eigenen Zähler zu verringern, kann mit Platzverweis geahndet werden. Der Strom und der Winterstand werden aus abrechnungstechnischen Gründen im Nachhinein berechnet. Der Sommerstand und andere Abgaben und Gebühren werden im Voraus berechnet. Die Miete und evtl. Pauschalen sind in einer Zahlung bis zum 01.04. zu erbringen. Für rückständige Beträge gilt eine Verzinsung in Höhe von 5 % p.a. als vereinbart.

Es ist nicht erlaubt E-Autos an den Stromkästen des Campingplatzes zu laden. Es sind dafür die neu eingerichteten E-Ladestationen in der Nähe der Rezeption zu nutzen. Vor Laden des Fahrzeugs müssen Sie sich in der Rezeption melden.

Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des Stellplatzes durch den Mieter einschließlich der eingetragenen Kinder. Kinder, die einen eigenen Hausstand oder Familie haben und nicht mehr zu Hause leben gehören nicht dazu. Darunter fallen auch Oma, Opa, Onkel, Tanten sonstige Verwandte, Freunde und Bekannte. Sie zählen als Besucher. Enthalten ist pro gemieteten Stellplatz 1 PKW oder 2 Motorräder des Mieters. Die Miete beinhaltet außerdem die Haltung von 1 Hund. Für darüber hinaus gehende Nutzung, mehrerer PKW oder Hunde müssen die in der Gebührenordnung festgelegten Tagesgebühren (Aushang in der Rezeption oder auf der Homepage des Campings unter www.camping-altschmiede.de ) oder alternativ eine Pauschale entrichtet werden. Der Mieter ist verpflichtet diese anzumelden. Voraussetzung zur Nutzung der Pauschale ist, dass diese vor Beginn des Jahres (Vertragszeitraums) angegeben wird. Die Vermietung erfolgt nur an Einzelpersonen oder Familien einschließlich der eingetragenen Kinder.

Nicht im Mietpreis enthalten sind Leistungen für Animation, Sportangebote etc. jeglicher Art. Hier kann der Vermieter Gebühren verlangen. Der Camper hat keinen Anspruch darauf, dass die Gastronomie, Laden oder das Schwimmbad geöffnet sind, z.B. wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen bleiben müssen (Corona Pandemie etc.)

Besucher

Ein kurzfristiger Aufenthalt oder einzelne Übernachtungen von Freunden oder Verwandten sind nach vorheriger Anzeige beim Vermieter gestattet. Hierfür werden die jeweils gültigen Campinggebühren laut Gebührenordnung dem Mieter berechnet. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung der Mietsache an Dritte – auch vorübergehend – ist nicht gestattet. Tages- und Übernachtungsbesucher des Mieters müssen sich unaufgefordert anmelden und Campinggebühren entrichten. Diese richten sich nach der aktuellen Preisliste der Campinggebühren. Für die Bezahlung haftet der Mieter. Meldet der Mieter seine Besucher nicht an, dann kann der Campingplatz diese schätzen und dem Mieter in Rechnung stellen. Das Nähere regelt die Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung nachzulesen unter www.camping-altschmiede.

Nutzung des Stellplatzes

Die Nutzung der Parzelle zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Der Campingplatz dient ausschließlich zu Erholungszwecken. Die Begründung eines Hauptwohnsitzes durch den Mieter ist nicht gestattet. Der Verkauf des Wohnwagens oder sonstiger Übergang des Mietvertrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Dem Vermieter ist dies vorher in angemessener Zeit schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen erfolgt die Nutzung der Mietsache gemäß der Campingplatzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen der Platzordnung sind Gegenstand des Vertrages. Die Platzordnung wird dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt. Sie liegt ferner in der Rezeption zur Einsichtnahme aus und ist nachzulesen unter www.camping-altschmiede.de. Der Vermieter ist berechtigt, die Platzordnung nach billigem Ermessen zu ändern, wenn sachliche Gründe dies erfordern. Die geänderte Platzordnung wird in der Rezeption zur Kenntnisnahme ausgelegt und ist jederzeit nachzulesen unter www.camping-altschmiede.de. Dem Mieter wird auf Verlangen eine Abschrift kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zustand und Instandhaltung des Platzes      

Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung des Mietplatzes trägt der Mieter.

Der Mieter hat den Platz vor Vertragsabschluss besichtigt. Die Mietsache wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befindet. Der Mieter erkennt den Zustand als vertragsgemäß an. Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen den Platz ohne vorherige Ankündigung betreten. Aus Sicherheitsgründen ist jeder Mieter verpflichtet, einen geeigneten Feuerlöscher oder Feuerlöschdecke bereitzuhalten. Mieter die in Ihrem Wohnwagen oder Zelt Flüssiggasanlagen unterhalten, sind verpflichtet, diese turnusmäßig einmal alle zwei Jahre durch einen autorisierten Fachbetrieb überprüfen zu lassen und dem Vermieter auf Verlangen eine entsprechende Prüfbescheinigung vorzulegen. Die vom Mieter verwendeten Stromkabel müssen denen für Außenanlagen entsprechen.

Bauvorschriften, Brandschutzbestimmungen

Die Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen des Kreises sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter erkennt diese an. Veränderungen am Wohnwagen und am Platz z.B. Terrassenbauten sind dem Vermieter anzuzeigen und bedürfen seiner schriftlichen Genehmigung. Unzulässige Bauten müssen auf Verlangen des Vermieters oder der Baubehörde des Kreises wieder zurückgebaut werden. Für unzulässige Bauten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Sollten unzulässige Bauten trotz Abmahnung nicht zurückgebaut werden, ist der Vermieter berechtigt fristlos zu kündigen.

Haftung

Der Mieter ist verpflichtet seinen Wohnwagen selbst zu versichern. Der Vermieter haftet nicht für einen Schaden, der durch höhere Gewalt z.B. Hochwasser, Sturm etc. verursacht wurde. Durch Maßnahmen wie z.B. das Wegziehen der Wohnwagen von der Uferzone bis zum 15. September sollen solche Schäden minimiert oder verhindert werden.

Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Camping-Altschmiede GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Camping-Altschmiede GmbH.

Camping-Altschmiede GmbH haftet nicht für Lärmbelästigungen/Belästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste, Straßen- oder Flugzeuglärm

Beschwerden
Trotz aller Bemühungen vom Camping-Altschmiede GmbH kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Campingplatzleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen.

Nicht erlaubt sind falsche Tatsachenbehauptungen und Veröffentlichung dieser im Internet, wenn es darum geht Camping-Altschmiede GmbH oder seine Mitarbeiter in ein schlechtes Licht zu rücken ohne das vorher eine sachliche Auseinandersetzung erfolgt ist. Für eine dadurch entstandene Rufschädigung und Herabsetzung des Unternehmens mit einhergehenden Umsatzeinbußen behält sich Camping-Altschmiede GmbH Schadensersatzansprüche vor. Camping-Altschmiede GmbH kann zudem die Löschung der Einträge fordern. Das Gleiche gilt für negative Sternebewertung ohne weiteren Text und /oder ohne Angabe des eigenen richtigen Namens und wenn der Bewerter niemals Kunde der Camping-Altschmiede GmbH war (gefakte, rufschädigende Bewertungen).

Schlussbestimmungen

Andere, als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht.

Auf alle Verträge Camping-Altschmiede GmbH und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Wir nehmen an dem Streitbeilegungsgesetz nicht teil.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Die Campinglatzordnung und die Schwimmbadordnung des Vermieters in ihrer jeweiligen Fassung und die Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen des Kreises sind Bestandteil dieses Vertrages.

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Bitburg vereinbart.

Stand: 01.01.2021

Gleichzeitig verlieren alle früheren AGBS Dauercamper/Saisoncamper ihre Gültigkeit.