1. Campingplatzordnung Camping Altschmiede 
    1. Betreiber

    Camping–Altschmiede GmbH, Altschmiede1, 54669 Bollendorf  im Folgenden auch als „Camping Altschmiede“ bezeichnet.

    Geschäftsführer: Carlo Richard

    Adresse:

    Camping–Altschmiede GmbH, Altschmiede 1, 54669 Bollendorf

    Tel.: 0049(0)6526-375

    Email: Info@camping-altschmiede.de

    1. Bankverbindung

    Kreissparkasse Bitburg- Prüm

    Kontoinhaber: Camping-Altschmiede GmbH

    IBAN: DE19 5865 0030 0008 0686 94

    BIC: MALADE51BIT

    1. Öffnungszeiten

    Der Campingplatz ist vom 01.04. bis einschließlich 31.10 geöffnet. In den Wintermonaten vom 01.November bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres ist der Campingplatz offiziell geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst und keine Serviceleistungen.

    Büro Öffnungszeiten:  9.00- 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

    In der Winterzeit ist das Büro werktags von 10.00 – 12.00 Uhr eingeschränkt geöffnet

    Betriebsferien:  20.12 – 14.01

    Die Gastronomie ist nur in der Hauptsaison Juli, August geöffnet

    Das Schwimmbad  ist von Christi Himmelfahrt bis Ende August / Anfang September geöffnet

    1. Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung  des Campingplatzes und der dazugehörigen Freizeitanlagen werden Gebühren, Nebenkosten, Gästebeitrag etc. gemäß der aktuellen Preisliste, nachzulesen unter www.camping-altschmiede.de , in Rechnung gestellt. Tages- und  Übernachtungsbesucher sind gebührenpflichtig, da sie Gebrauch von der Freizeitanlage machen. Für sie gelten die Preise entsprechend. Die Gebühren werden spätestens bei Ankunft fällig. Die Gebühren und Auslagen sind in EURO-Währung grundsätzlich in bar zu entrichten.

    Sollten Camper trotz wiederholter Aufforderung  ihre Gebühren nicht bezahlen kann Camping Altschmiede Anzeige erstatten.

    1. Anmeldung- Zutritt- Abmeldung, Benutzungsvertrag

    Bei seiner Ankunft muss sich der Campinggast bzw. Besucher vor Betreten des Campinggeländes in der Rezeption  unter Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personalausweises oder eines Campingplatzausweises anmelden.

    Für Tagesbesucher  gelten die vorstehenden Anmeldebestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass Tagesbesucher die Besuchergebühren sofort bei Ihrer Ankunft entrichten müssen. Melden Besucher sich nicht an haftet der Camper für die Gebühr, bei dem der Besucher zu Besuch ist/war. Im Zweifel kann Camping Altschmiede die Gebühr schätzen und in Rechnung  stellen oder in widerholten Fällen die außerordentliche Kündigung aussprechen oder Platzverweis erteilen.

    Zwischen  Campingplatz-Altschmiede und dem Campingplatz-Gast bzw. Besucher kommt bei Vertragsabschluss ein Benutzungsvertrag in analoger Anwendung der Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) zustande.

    Eine Vertragsabschlusspflicht besteht nicht (§§ 145 ff. BGB). Die Ablehnung eines Antrages auf Abschluss eines Benutzungsvertrages bedarf keiner Begründung.

    1. Kontrollband- Zugangskontrolle

    Bei Anreise erhalten  die Gäste ein Kontrollband, das täglich während des Aufenthaltes zu tragen ist. Dies gilt sowohl für das Schwimmbad als auch für den Campingplatz. Alle  Mitarbeiter sind dazu berechtigt, diese zu kontrollieren. Bei Verlust berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €. Sollten Bänder missbräuchlich weitergegeben werden kann das zum Platzverweis führen.

    1. Buchungen – Reservierungen

    Für Buchungen und Reservierungen gelten die Reservierungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

    1. Standplatzzuweisung-Standplatznutzung

    (1) Standplätze sind während der gesamten Verweildauer beizubehalten. Die Standplatzgrenzen sind einzuhalten. Ein Standplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig.

    (2) Die Fahrzeuge der Standplatznutzer sind auf dem angemieteten Standplatz abzustellen.

    (3) Auf den Standplätzen ist das Aufstellen von Stangen und Rohren mit einer Länge von mehr als 3 Metern zur Befestigung oder Anbringung von Satellitenschüsseln, Bewegungsmeldern, Alarmanlagen, Fahnen usw. nur nach Genehmigung zulässig. Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Befestigungsstangen und –Rohre sind sturmsicher abzuspannen und vom Standplatznutzer regelmäßig auf ihre Stand- und Bruchsicherheit hin zu überprüfen.

    (4) Befüllte Gasflaschen sind unter Verschluss zu halten und feuersicher zu lagern.

    (5) Das Umgrenzen der Standplätze mittels Gräben, Einfriedungen, Seilen oder auf sonstige Weise ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder andere Gegenstände gefährdet wird.

    (6) Spannleinen, Seile, Schnüre oder dergleichen dürfen nur dann zwischen Bäumen, Stangen oder sonstigen Befestigungspunkten angebracht werden, wenn über die gesamte Länge auch im belasteten Zustand eine Höhe von mindestens 1,80 m über Boden eingehalten wird.

    (7) Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden.

    (8) In den Abflüssen der Wasserstellen darf nur Brauch- sowie Schmutzwasser entleert werden. Verboten ist die Entleerung von Chemietoiletten. Chemietoiletten dürfen nur in der hierfür eigens eingerichteten speziellen Entleerungsstelle im Sanitärgebäude unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entsorgt werden.

    (9) Die Campinggäste haben die von ihnen genützten Standplätze und Wasserstellen während ihres Aufenthaltes in ordentlichem Zustand zu halten und bei ihrer Abreise sauber zu verlassen. Die Standplätze sind am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Räumung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Verwaltungspersonal und Entrichtung der dadurch weiter anfallenden Gebühren zulässig

    (10) Standplatznutzung durch Dauercamper/ Saisoncamper.  Für hochwassersichere Dauerstellplätze gelten die Campingöffnungszeiten 01.04. bis einschließlich 31.10. In der geschlossenen Winterzeit ist es den Dauercampern gestattet  kurzfristig auf dem Platz zu verweilen ( ein bis zwei Tage ).  Die Saison eines Saisonplatzes beginnt am 01. April und endet am 15. September.  Sollte die Abreise später erfolgen werden Tagesgebühren fällig.

    Wohnwagen/Mobilheime mit einer Grundfläche bis zu 25 m² müssen untereinander einen Abstand von mindestens 3 m einhalten.  Wohnwagen /Mobilheime mit einer Grundfläche bis 40m² müssen untereinander  einen Abstand von 5m  einhalten. Veränderungen am Wohnwagen und am Platz z.B. Terrassenbauten, Überdachungen, Vorbauten, Schuppen etc. sind dem Camping Altschmiede anzuzeigen und bedürfen seiner  schriftlichen Genehmigung. Unzulässige Bauten müssen auf Verlangen des Camping Altschmiede oder der Baubehörde des Kreises wieder zurückgebaut werden. Sollten unzulässige Bauten trotz Abmahnung nicht zurückgebaut werden, ist Camping Altschmiede berechtigt fristlos zu kündigen. Camping Altschmiede übernimmt keine Haftung für unzulässige Bauten.

    (10) Es ist nicht erlaubt E-Autos an den Stromkästen des Campingplatzes zu laden. Es sind dafür die neu eingerichteten E-Ladestationen in der Nähe der Rezeption zu nutzen. Vor Laden des Fahrzeugs müssen Sie sich in der Rezeption melden.

    1. Hausrecht

    (1) Das Verwaltungspersonal oder  das dafür beauftragtes Personal (Sicherheitspersonal)des Campingplatzes übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals/ Sicherheitspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

    (2) Das Verwaltungspersonal /Sicherheitspersonals ist berechtigt, gegenüber Störern sofort vollziehbare Platzverweise auszusprechen.

    (3) Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals/ Sicherheitspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

    (4) Auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet.

    1. Videoüberwachung

    (1)Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht. Die Aufzeichnungen werden ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht.

    Durch die von Camping Altschmiede eingesetzten Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Kunden und Mitarbeitern unter anderem folgende Gefahren abgewendet werden:

    • Dokumentation von Unfällen
    • Dokumentation von Diebstählen, Einbrüchen, Übergriffen
    • Ein- und Ausgangskontrolle des Campingplatzes um einen unberechtigten Zugang zum Gelände des Campingplatzes zu verhindern.

    (2) Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.

    1. Hotspot

    Wir stellen nur Ihnen als Kunde unseres Unternehmens als Serviceleistung einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird. Als Nutzer des Hotspots ist ihnen jegliche Nutzung untersagt, die Camping Altschmiede schädigen könnte, die gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter verletzt oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstößt. Verstoßen sie als Nutzer dagegen oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vor, ist die Verarbeitung und Weitergabe Ihrer  Daten an Dritte zur Wahrung der berechtigten Interessen von Camping Altschmiede und Rechte Dritter erforderlich und ist durch eine lnteressenabwägung zugunsten von Camping Altschmiede gerechtfertigt. Ohne die Verwendung dieser Daten kann Camping Altschmiede  keine Sicherheit gewährleisten.

    Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht

    1. Minderjährige

    (1) Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern) oder von einer von diesen beauftragten volljährigen Person (Eltern- Großeltern- oder Pflegeelternteil) zu beaufsichtigen.

    (2) Falls die Erziehungsberechtigten nur vorübergehend stundenweise den Campingplatz verlassen, dürfen die minderjährigen Personen bis auf weiteres auf dem Campingplatz verbleiben. Dasselbe gilt, wenn die Erziehungsberechtigten vorzeitig abreisen, aber rechtzeitig vorher eine volljährige Person (Eltern-, Großeltern-, Pflegeeltern) mit der ständigen Aufsicht beauftragen und dem Verwaltungspersonal ihre vorzeitige Abreise bekannt gegeben haben, die von ihnen bestimmte Aufsichtsperson namentlich unter Hinterlegung deren Telefonnummer in der Rezeption benannt und vollständige Kostenübernahme hinsichtlich der weiter anfallenden Campingkosten zugesagt haben.

    1. Verbot von Waffen

    (1)Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.

    (2) Gefährliche Gegenstände werden vom Verwaltungspersonal sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.

    1. Fahrzeugverkehr

    (1) Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf dem  Parkplatz  für die Kanugäste gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog. Der Parkplatz für die Kanugäste darf nicht durch Campinggäste genutzt werden, da dies zu Verkehrsproblemen führt. Die Campinggäste haben auf dem ihnen zugewiesenen Platz zu parken.

    (2) Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Fahrrad- und Tretrollerfahren ist gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

    (3) Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art.

    (4) Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss ist verboten.

    (5) Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt.

    (6) An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen.

    (7) Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern.

    (8) Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen ist.

    (9) Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.

    1. Notfälle- Notfallnummern- Missbrauch

    (1) In Notfällen sind erreichbar

    1. a) das Verwaltungspersonal des Campingplatzes ist in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Rezeption, in der übrigen Zeit sowie nachts über im Haupthaus nebenan oder unter der Telefonnummer 06526-375 erreichbar
    2. b) die Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Rufnummer 112
    3. c) die Polizei unter der Rufnummer 110

    (2) Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.

    (3) Ein mobiler Erste-Hilfe-Kasten steht in der Rezeption für notwendige Erste-Hilfe-Leistungen bereit.

    (4) Diensthabende Ärzte, Apotheken und praktizierende Tierärzte können Sie in der Rezeption erfragen.

    1. Sanitärgebäude

    (1) Das Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benützen.

    (2) Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot.

    (3) Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind im Sanitärgebäude verboten.

    (4) Die technischen Einrichtungen (Waschmaschinen, Wäschetrockner usw.) sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen soll umgehend das Verwaltungspersonal verständigt werden.

    (5) Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren Besuchern benutzt werden.

    (6) Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.

    1. Schwimmbad

    Es gilt die Schwimmbadordnung in der jeweiligen aktuellen Fassung

    1. Ordnung und Sauberkeit

    (1) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes.

    (2) Alle Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind schonend zu behandeln.

    (3) Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken, und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten.

    (4) Das Überklettern des Umgrenzungszaunes des Schwimmbades ist verboten.

    Ebenso ist das Klettern auf Bäume und Felsen.

    1. Platzruhe-Lärm

    (1) Platzruhe/Nachtruhe ist täglich von 22.00 bis 7.00 Uhr. Während der Platzruhe sind laute und störende Aktivitäten zu unterlassen.

    (2) In der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr ist jeglicher störender Kraftfahrzeugverkehr auf dem Campinggelände verboten.

    (3) Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden. Sollten diese dennoch stören sind diese auszustellen.

    (4) Bei groben sowie wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Platzruhe kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung das Verwaltungspersonal oder das Sicherheitspersonal einen sofortigen Platzverweis erteilen

    1. Vermeidbarer Lärm

    (1) Auch tagsüber ist vermeidbarer Lärm zu unterlassen.

    (2) Stromaggregate, Generatoren, Musikanlagen oder ähnliche Geräte dürfen nicht oder nur in Zeltlautstärke betrieben werden.

    (3) Die für den ordnungsgemäßen Campingbetrieb notwendigen Arbeiten (Platzpflege-, Rasenmäharbeiten und dergleichen) werden mit Ausnahme von dringenden, unaufschiebbaren Maßnahmen unter bestmöglicher Rücksichtnahme auf die Erholungsbelange der Campinggäste durchgeführt.

    1. Animation

    Die Durchführung vom Animationsprogramm ist  abhängig von der Teilnehmerzahl (Mindestteilnehmerzahl 5 Personen) und der Witterung. Mögliche extra Aktivitäten oder Programmänderungen werden durch Aushänge bekanntgegeben. Das Mitmachen bei den Aktivitäten findet auf eigenes Risiko statt.

    1. Abfallbeseitigung-Mülltrennung

    (1) Jeder Campinggast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung. Bitte sortieren Sie Ihren Müll der Umwelt zuliebe. Plastikabfälle sollen nicht in die Natur gelangen. Den Bioabfall kompostieren wir. Plastik, Glas und Papier werden recycelt.

    (2) Der während des Campingaufenthalts anfallende Hausmüll ist in die Müllbeutel, die Sie an der  Rezeption erhalten, zu füllen. Die vorgegebene Mülltrennung ( Plastik, Bio, Glas, Papier, Restmüll ) ist strikt zu beachten. Die festgelegten Entsorgungszeiten  morgens (Abholung durch den Campingtraktor) sind einzuhalten.

    (3) Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Ladebatterien, Matratzen oder dergleichen dürfen nicht abgelagert werden. Camping Altschmiede behält sich ausdrücklich vor, verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle auf Kosten des Verursachers beseitigen zu lassen.

    (4) Chemiehaltige Abwässer, Chemietoiletten und dergleichen dürfen nur in den hierfür eingerichteten Entsorgungsstellen des Sanitärgebäudes entsorgt werden.

    (5) Für die Entleerung der Abwasserbehälter von Wohnmobilen und Wohnwagen stehen die überfahrbaren Entsorgungsstellen neben der Rezeption und gegenüber dem großen WC-gebäude zur Verfügung. Eine Entleerung ist in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr nicht zulässig.

    (6) Eine Entleerung der Abwasserbehälter in die Bodenabflüsse  bei den Wasserstellen ist verboten.

    1. Feuerstellen- Grillen/Feuerwerkskörper/Leuchtraketen

    (1) Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campinggelände sowie im Uferbereich der Sauer verboten.

    (2) Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht sein. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten.

    (3) Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.

    1. Brandbekämpfung

    (1) Feuerlöscher und Schläuche stehen zur Brandbekämpfung  auf dem Campingplatz zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Rezeption zu melden.

    (2) Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist ein daraus entstehender Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen.

    Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher.

    (3)Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und das Verwaltungspersonal zu verständigen.

    (4)Aus Sicherheitsgründen ist jeder Mieter verpflichtet, einen geeigneten Feuerlöscher oder Feuerlöschdecke bereitzuhalten.

    (5)Die vom Mieter verwendeten Stromkabel müssen denen für Außenanlagen entsprechen.

    1. Gasprüfung

    Fahrzeuge mit einer eingebauten Flüssiggasanlage müssen die Prüfung laut DVGW Arbeitsblatt G 607 erfüllen und von einem Sachkundigen geprüft sein. Die Prüfbescheinigung ist auf Verlangen dem Campingplatzpersonal vorzulegen.

    1. Tierhaltung

    Tierhalter sowie Tieraufseher haben stets dafür Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Hunde aller Größenordnungen sind ständig angeleint zu halten. Hunde müssen außerhalb des Campingplatzes ausgeführt werden. Für die ordnungsgemäße Entfernung und Entsorgung der Notdurft in die auf dem Campingplatz verteilten orangen Abfallbehälter ist der Tierbesitzer verpflichtet.

    Hunde dürfen nicht in die WC-Gebäude und nicht in das Schwimmbad.

    1. Spielplätze/Ballspiele /Camping -Zug

    Fußballspiele oder artverwandte Spiele sind nur auf den hierfür ausgewiesenen Spielrasenflächen zulässig und auf den übrigen Campingplatzflächen nicht erlaubt.

    Kindern bis zu 7 Jahren sind während ihres Aufenthalts auf dem Spielplatz ständig zu beaufsichtigen. Die Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen dürfen nur unter Beachtung und Befolgung der jeweiligen Gebrauchshinweise benutzt werden. Treten während des Spielbetriebes Schäden an den Spiel oder Sportgeräten auf, sind dies umgehend in der Rezeption zu melden.

    (1) Die Mitfahrt in dem Campingplatz- „Zug“ ist nur Kindern bis zu 14 Jahren erlaubt. Kinder bis zu 7 Jahren sind während der gesamten Rundfahrt von einer Begleitperson zu beaufsichtigen.

    (2) Eine Mitfahrt außerhalb der Waggons des Campingplatz  –„Zuges“ (z.B. auf Leitern, Trittbrettern usw.) ist verboten.

    (3) Ein Zu- oder Ausstieg ist nur an den hierfür eingerichteten Haltestellen zulässig. Während der Fahrt ist das Ein- oder Aussteigen verboten.

    1. Naturschutz- Fischerei

    Die Allgemeine Fischschonzeit dauert vom 01.03 – 14.06.

    Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein mit sich führen. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines Fischereierlaubnisscheins ausgeübt werden. Für untermäßige Fische gelten Fangverbote. Für verschiede Arten gelten besondere Schonzeiten. Zum Fischen darf pro Person nur eine Angel benutzt werden. Den Fischereierlaubnisschein  und weitere Information erhalten Sie in der Touristeninformation im Abteihof (Tel: 06525-9339330)

    1. Verfolgung von Straftaten

    (1) Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

    (2) Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz.

    (3) Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.

    1. Haftung – Haftungsausschluss

    Camping  Altschmiede haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach §§ 823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.

    Camping Altschmiede haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen

    Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) erfolgt nicht.

    Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Campingplatzes Altschmiede

    1. Corona-Bekämpfungsverordnung

    Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist Bestandteil der Campingordnung – nachzulesen unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

    Stand 01.01.2021

    Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.