Schwimmbadordnung – Camping-Altschmiede GmbH
Schwimmbad Geöffnet von Christi Himmelfahrt bis Ende August / Anfang September.
Öffnungszeiten
08.00 – 10.00 Uhr Erwachsenenschwimmen
10.00 – 18.00 Uhr Allgemeines Schwimmen
18.00 – 20.00 Uhr Erwachsenenschwimmen
20.00 – 08.00 Uhr G E S C H L O S S E N
Allgemeine Schwimmbadregeln
- Zutritt zum Schwimmbad ist nur Campingkunden mit Kontrollband erlaubt (erhältlich an der Rezeption). Bei Verlust werden 10,00 Euro berechnet. Das Schwimmbad ist kein öffentliches Schwimmbad und nicht für Jedermann nutzbar.
- Es ist verboten das Schwimmbad außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten und wenn das Schwimmbad geschlossen ist (z.B. aufgrund technischer Defekte, Unfälle oder in der Vor- und Nachsaison).
- Rauchen ist gestattet. Die Aschenbecher sind zu gebrauchen.
- Jegliche Art des Springens vom Beckenrand insbesondere Kopfsprung ist verboten.
- Es ist verboten Hunde oder andere Haustiere in den Schwimmbadbereich mitzubringen.
- Es ist nicht gestattet Lebensmittel jeglicher Art zu verzehren – dies ist nur im Cafébereich erlaubt.
- Luftmatratzen, Schwimmreifen und aufblasbares Plastikspielzeug sind in den Schwimmbecken verboten. Es sei denn es handelt sich um Schwimmhilfen für kleine Kinder und Behinderte oder um die Schwimmreifen der Crazy-River Rutsche.
- Gläser und Glasflaschen sind nur im Cafébereich erlaubt und im restlichen Schwimmbadbereich verboten.
- Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf das Schwimmbad nicht betreten.
- Durch das eigene Verhalten dürfen keine anderen Personen in Gefahr gebracht werden.
- Es ist strengstens verboten den technischen Raum des Schwimmbades zu betreten!
- Unterwäsche unter Schwimmhosen, Sportbekleidung oder abgeschnittene Jeans sind nicht erlaubt. Es darf nur in Schwimmbekleidung geschwommen werden.
- Personen mit Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten sowie offenen und verbundenen Wunden ist das Betreten des Schwimmbeckens untersagt.
- Bälle und insbesondere Ballspiele sind auf dem gesamten Schwimmbadgelände nicht gestattet.
- Babys und Kleinkinder müssen spezielle Schwimmwindeln und Schwimmhilfen tragen. Dies gilt für den gesamten Schwimmbadbereich!
- Nichtschwimmer und Behinderte müssen Schwimmhilfen tragen und dürfen nicht unbeaufsichtigt schwimmen.
- Die Toiletten und Umkleiden sind sauber zu halten.
- Beim Erwachsenenschwimmen sind keine Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren gestattet.
- Bei Veranstaltungen im Schwimmbad kann es sein, dass das Schwimmbad und die Rutschen nicht genutzt werden können.
- Kinder dürfen nicht alleine ins Schwimmbad gehen. Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen.
- Bei aufziehendem Gewitter oder Sturm ist das Schwimmbad unverzüglich zu verlassen.
Regeln für das Benutzen der Rutschen
- Die Rutschen sind von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei nicht stark besuchtem Schwimmbad ist nicht gewährleitstet, dass alle Rutschen geöffnet sind.
- Die Rutschen sind geschlossen, wenn kein Wasser läuft.
- Es ist so zu rutschen, wie es auf den Schildern an den Rutschbahnen ausgewiesen ist.
- Es ist verboten Luftmatratzen und aufblasbares Plastikspielzeug auf die Rutschen zu nehmen. Ausgenommen ist die Reifenrutsche (Crazy River); hier darf nur mit Schwimmreifen gerutscht werden.
- Kinder bis 8 Jahre sind auf den Rutschen nicht erlaubt. Kinder zwischen 6 und 8 Jahren können unter Beaufsichtigung eines Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr rutschen.
- Behinderte dürfen nur in Begleitung einer befähigten Aufsichtsperson rutschen.
- Das Stauen von Wasser auf den Rutschen ist strengstens verboten.
- Nach dem Rutschen ist der Eintauchbereich umgehend zu verlassen.
- Das Rein- und Rausspringen in die und aus den Seiten der Rutschen ist strengstens untersagt.
- Es ist ein angemessener Rutschabstand zu(m/r) Vordermann/frau einzuhalten.
Corona Bekämpfungsverordnung
Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist Bestandteil der Schwimmbadordnung – nachzulesen unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Warnung !!!
Falsches Verhalten während des Rutschens und beim Eintauchen ins Becken kann zum Abheben von bzw. zum Herausfliegen aus der Rutsche und zum Aufeinanderprallen von Personen und damit zu schweren Verletzungen führen. Auch im Schwimmbadbereich kann es bei Missachtung der Regeln zu schweren Unfällen kommen.
Den Anweisungen des Schwimmbadpersonals ist stets Folge zu leisten! Wiederholte Missachtung oben stehender Regeln kann zum sofortigen Schwimmbadverweis führen.
Camping-Altschmiede GmbH übernimmt keine Haftung bei Verstößen gegen die Regeln.
Stand der Schwimmbadordnung: 01.01.2021